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Fragen A-Z zu unseren Kursen

 

  1. Änderung des Programmes
  2. Anfahrt
  3. Anmeldung/ Abmeldung
  4. Ausbilderteam (Qualifikation)
  5. Ausschluss von Teilnehmern
  6. Materialverleih
  7. Mindestteilnehmerzahl
  8. Rücktritt
  9. Technische Schwierigkeiten/ Konditionelle Voraussetzungen
  10. Teilnahmeberechtigung
  11. Unfallmeldung
  12. Versicherungsschutz und Haftung
  13. Vorbesprechung

 

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1. Änderung des Programmes

 

Falls erforderlich (z.B. Änderung der Witterung...) kann das Team des Allgemeinen Hochschulsports oder auch der Kursleiter/Führer das Tourenziel bzw. den Kursort (aus organisatorischen Gründen notfalls auch ohne Rücksprache mit den Teilnehmern!) kurzfristig ändern, bzw. die Veranstaltung frühzeitig abbrechen. Sollte der Kursort aus o.g. Gründen kurzfristig geändert werden, können sich die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung auch erheblich verändern.
Im Falle des Totalausfalls eines Kurses auf Grund ungünstiger Wetterbedingungen, werden die Kursgebühren komplett erstattet. Ein Teilausfall begründet kein Recht zur Rückerstattung,  Rücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen.

Ausnahme: Siehe Rücktritt.

 


 

2. Anfahrt

 

Es werden Pkws von Kursteilnehmern oder Kleinbusse der Universität benutzt. Ob die Fahrtkosten im Kurspreis eingeschlossen sind, steht in der Kursausschreibung. Sollte private PKW genutzt werden, werden die Fahrtkosten mit einer Kilometerpauschale von 20 Cent pro Kilometer berechnet. Hiermit soll sichergestellt werden, dass nicht nur die Benzinkosten abgedeckt werden, sondern auch die Kosten, die ein PKW insgesamt pro Kilometer verursacht.

Die Anreise erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Baden-Württemberg und die Universität Freiburg übernehmen für Schäden keine Haftung. Sollten die Teilnehmer (TN) keine Fahrgelegenheit haben und eine Anfahrt mit ÖPNV nicht möglich sein, muss von den TN ein Leihwagen in Eigenregie gemietet werden.

 


 

3. Anmeldung / Abmeldung

 

Falls nicht anders angegeben erfolgt die Anmeldung zu unseren Kursen immer online. Nur auch tatsächlich angemeldete Personen dürfen an den Veranstaltungen teilnehmen. Ersatzteilnehmer für verhinderte angemeldete Teilnehmer müssen dies unbedingt dem Hochschulsportbüro der Universität Freiburg (Tel. 0761-2034513) rechtzeitig mitteilen und genehmigen lassen. Ansonsten kann der jeweilige Ersatzteilnehmer nicht mitkommen (versicherungsrechtliche Gründe!).

 


 

4. Ausbilderteam (Qualifikation)

 

Voraussetzung zur Leitung sämtlicher Kurse im Angebot des Allgemeinen Hochschulsports  ist eine entsprechende Schulung und Erfahrung in der betreffenden Sportart, was durch eine anerkannte qualifizierte Ausbildung bzw. durch langjährige Erfahrungen nachgewiesen werden muss.

Der Allgemeine Hochschulsport bildet seine Kursleiter laufend in der jeweiligen fachlichen Disziplin sowie im Bereich 1. Hilfe fort.

Wir sind ständig auf der Suche nach qualifizierten Kursleitern für die verschiedenen Sportarten. Solltet Ihr Interesse an einer Kursleitertätigkeit im Bereich Natursport haben wendet Euch an dirk.nagel@sport.uni-freiburg.de


 

5. Ausschluss von Teilnehmern

 

Aus Sicherheitsgründen sind Kursleiter/Führer bei der Feststellung von Mängeln (Ausrüstung, Qualifikation, ...) berechtigt, Teilnehmer auszuschließen. Dies gilt auch, wenn eine Person nicht auf der Teilnehmerliste steht.

 


 

6. Materialausleihe

 

Achtung: In der vorlesungsfreien Zeit kann nur nach persönlicher Absprache mit dem Materialverantwortlichen unter Material@sport.uni-freiburg.de Material entliehen werden.

 

Es besteht die Möglichkeit AHS-Materialien auch zur privaten Nutzung zu entleihen. Im Folgenden dazu die Bedingungen:

  •  Ausleihzeiten: Achtung: Die offiziellen Ausleihzeiten während des Sommer-Semesters sind Dienstag von 20.00-21.00 und Donnerstag von 17.00-18.00 Uhr
    In diesem Zeitraum ist der Ausleihverantwortliche beim Fahrradraum/Eingang Olympiastützpunkt unten
  • Ort: Während der Verleihzeiten im Backsteinbau Zi 8, Schwarzwaldstr. 175
  • Ausleihgebühr: Die Ausleihgebühr ist im Voraus bar zu entrichten. Die Kosten findet Ihr weiter unten bei den Ausleihkonditionen.
  • Kaution: Bei jeder Materialausleihe ist eine Kaution von € 50.- zu hinterlassen. Diese wird bei korrekter Materialrückgabe erstattet.
  • Kontakt: Bei Fragen zur AHS Materialausleihe oder zur Abklärung der Materialverfügbarketi könnt Ihr euch per Mail (material@sport.uni-freiburg.de ) an unseren Materialverantwortlichen  wenden.
  • Verfügbarkeit: Aufgrund von Materialbedarf für AHS Kurse, kann eine Materialausleieh zu bestimmten Zeiten nicht möglich sein.
    Nur die unten stehenden Materialien sind im Verleih. Beispielsweise sind für Tourenski keine Schuhe und Stöcke vorhanden.
  • Verspätete Rückgabe: Bei verspäteter Rückgabe ohne Benachrichtigung des Materialverantwortlichen, ist, neben den Verleihkosten, pro Woche eine zusätzliche Gebühr von € 10 zu entrichten
  • Ausleihbedingungen: Mit jeder Ausleihe akzeptiert Ihr automatisch unsere Ausleihbedingungen!

 

 

 Ausleihkonditionen Wintersport in €:

  

Ausleihbar sind:1 TagWochenende1 Woche2 Wochen
     
Tourenski (Scott) + Felle + Harscheisen10.-15.-25.-40.-
     
Tourenski (neu) + Felle + Harscheisen15.-22.-35.-50
     
1 LVS-Gerät4.-7.-10.-15.-
     
1 LVS-Gerät + Schaufel + Sonde6.-10.-18.-23.-
     
Langlauf Set Klassisch7.-12.-20.-30.-
     
1 Skating-Ski6.-10.-18.-28.-
     
1 Skating-Ski + Stöcke + Schuhe9.-15.-25.-35.-
     
Blade und Big Foot2.-3.-6.-10.-
     
Snowboard10.-14.-25.-35.-
     
Schneeschuhe5.-8.-16.-25.-

 

Ausleihkonditionen Sommersport in €

 

Ausleihbar sind:1 TagWochenende1 Woche2 Wochen
     
Kajak Set: 1 Boot + Paddel +Kein Verleihmöglich 
Weste + Neopren    
     
Kajak EinzelmaterialienKeinVerleihmöglich 
     
Windsurf Set: Board + Rigg+Neo25.-45.-80.-120.-
     
Windsurf Board oder Rigg15.-25.-40.-60.-
     
Fahrräder12.-18.-30.-50.-
     
Klettergurte5.-8.-15.-25.-
     
Neoprenanzug Shorty5.-8.-15.-25.-
     
Neoprenanzug Lang6.-10.-20.-30.-
     
Wellenreitboard  45.-70.-
     
SUP-Board12.-18.-30.-50.-

 


7. Mindestteilnehmerzahl

 

Für alle Natursportkurse existieren bestimmte Mindensteilnehmerzahlen. Sollten nicht genug Anmeldungen vorhanden sein, kann der betroffene Kurs abgesagt werden

 


 

8. Kosten

 

Welche Kosten im Kurspreis enthalten ist, kann der Kursausschreibung entnommen werden. 

Die Kursgebühren werden i.d.R. kurz nach dem durchgeführten Kurs vom angegebenen Konto abgebucht. In Ausnahmefällen kann die Kursgebühr auch kurz nach Anmeldung abgebucht werden. Im Falle einer solchen Ausnahme werden die Kursteilnehmer darüber im Vorfeld benachrichtigt.

 


 

9. Rücktritt

 

 

 Allgemeine Rücktrittsbedingungen des Hochschulsports Freiburg

 

Rücktritt innerhalb einer Woche nach Anmeldung:

  • Kostenfrei und mit Rückerstattung der Kursgebühr möglich

 

Rücktritt nach der ersten Woche nach Anmeldung (bei den kostenpflichtigen Kursen der Bereiche Body&Mind, Fitness&More, Individualsport, Kampfsport, Spiele, Tanz):

  • Stornogebühr in Höhe der gesamten Kursgebühr fällig

 

Rücktritt nach der ersten Woche im Bereich Natursport:

  • Stornogebühr fällig in Höhe von:

 

-     25 % der Kursgebühr bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Kursbeginn
-     50 % der Kursgebühr bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Kursbeginn
-     75 % der Kursgebühr bei Rücktritt bis 1 Woche vor Kursbeginn
-     100 % der Kursgebühr bei Rücktritt kürzer als 1 Woche vor Kursbeginn

Der Hochschulsport als Veranstalter empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen des Bereichs Natursport

 

Bei allen AHS Kursen gilt:

Die Stornogebühr ist auch bei Verletzung oder Krankheit fällig.

Die Stornogebühr entfällt, wenn alle Kursplätze belegt werden konnten oder vom Zurücktretenden zum Zeitpunkt des Rücktritts ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

Bei Stornierungen in den letzten 48 Stunden vor Kursbeginn, kann aus organisatorischen Gründen i.d.R. kein Ersatzteilnehmer mehr nachrücken. Daher sind in diesem Fall die vollen Kursgebühren zu entrichten.

In jedem Fall wird mindestens eine Bearbeitungsgebühr von € 5 fällig

Im Falle des Totalausfalls eines Kurses auf Grund ungünstiger Wetterbedingungen, werden die Kursgebühren komplett erstattet. Bei einem Teilausfall werden die Kursgebühren anteilig erstattet.  Ein Teilausfall begründet kein Recht zur Rückerstattung,  Rücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen.

 

Die Rücktrittserklärung muss schriftlich wie folgt vorliegen:

Für die Bereiche Body&Mind, Fitness&More, Individualsport, Kampfsport, Spiele, Tanz an: ahs@sport.uni-freiburg.de

Für den Bereich Natursport an: dirk.nagel@sport.uni-freiburg.de

 


 

 

10. Technische Schwierigkeiten/ Konditionelle Voraussetzungen

 

Hinweise bzgl. der Kursvoraussetzungen technischer und gegebenfalls konditioneller Art findet ihr in der Kursbeschreibung unter "Voraussetzungen". Bei Unsicherheiten diesbezüglich wendet Euch an die Kursleiter oder an das AHS-Büro.

 


 

11. Teilnahmeberechtigung

 

Teilnahmeberechtigt an Natursport-Kursen des Hochschulsports sind Studenten und Mitarbeiter der Universität und der Pädagogischen Hochschule Freiburg sowie Studenten der Evangelischen- und Katholischen Fachhochschule und der Hochschule für Musik.

Studierende anderer Universitäten können, sofern kurz vor Kursbeginn noch Plätze frei sind, an den Natursportkursen des Freiburger Hochschulsports teilnehmen. Die Anmeldung für die Kurse erfolgt in diesem Fall nicht online, sondern per E-Mail (oder persönlich) an dirk.nagel@sport.uni-freiburg.de . Dabei müssen Name/Adresse/Tel/E-Mail und Bankverbindung angegeben werden. Die Kursgebühr wird nach Ablauf des Kurses per Lastschriftverfahren eingezogen.

 


 

12. Unfallmeldung

 

Bei einem Unfall während der Sportausübung im AHS besteht Meldepflicht innerhalb von drei Tagen. Der Antrag ist einfach und vollständig ausgefüllt beim Hochschulsport bzw. bei der Pädagogischen Hochschule, Fach Sport und Sportpädagogik, einzureichen, insbesondere darf die Angabe eines Unfallzeugen (in der Regel Lehrkraft/Übungsleiter) nicht fehlen. Formulare sind im Hochschulsportbüro der Universität und der PH, für Studierende der Fachhochschulen bzw. der Staatlichen Hochschule für Musik im jeweiligen Studierendensekretariat erhältlich.

 


 

13. Versicherungsschutz und Haftung

 

Alle eingeschriebenen Studierenden sind gegen Sportunfälle bei der Unfallkasse Baden-Württemberg, Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe, versichert, soweit sie an offiziell ausgeschriebenen Veranstaltungen im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsportes teilnehmen. Dieser Versicherungsschutz ist allerdings auf die Kurs-/Trainingszeiten beschränkt. Abseits der Kurszeiten, z.B. während der Freizeit auf Ausfahrten, besteht kein gesonderter Versicherungsschutz..
Allen Teilnehmern am AHS wird zusätzlich empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall, daß bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird.

Beschäftigte der Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport nur dann versichert, wenn gleichzeitig die besonderen Anforderungen des Betriebssports vorliegen. Bei Beamten gilt ein Unfall im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsportes nicht als Dienstunfall.

 


 

14. Vorbesprechung

 

Für die meisten Veranstaltungen finden verbindliche Vorbesprechungen statt. Termin und Treffpunkt sind bei den Kursbeschreibungen angebeben.

Unterbleibt eine Abmeldung, kann die Teilnahmeberechtigung entfallen - eine Rückerstattung der Kurskosten ist nicht möglich außer der Kursplatz kann anderweitig vergeben werden!

 

 

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